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   OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 13 U 7/01   

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OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 13 U 7/01 (https://dejure.org/2001,9695)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2001 - 13 U 7/01 (https://dejure.org/2001,9695)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 13 U 7/01 (https://dejure.org/2001,9695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständige Bauunternehmer und Handwerker als Verrichtungsgehilfen des Bauherrn; Anpflanzungen als Bestandteile des Grundstückes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831
    Generalunternehmer ist in der Regel nicht Verrichtungsgehilfe des Bauherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 831
    Keine Geschäftsherrnhaftung des Bauherrn für beim Bau eingesetzte Arbeiter des Generalunternehmers sowie für selbstständige Handwerker und Unternehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 215
  • BauR 2002, 1553
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 17.07.2003 - 5 U 18/03

    Zur Exculpation der Haftung und zum Ausgleich des Bauherren für baubedingte

    Diese Voraussetzung ist aber im Hinblick auf deren eigene, regelmäßig überlegene fachliche Qualifikation und die dadurch begründete Selbständigkeit nicht erfüllt (BGHZ 42, 374, 375; BGH MDR 1994, 1119; BGH NJW 2001, 1865, 1866; Brandenburgisches OLG ZfS 2002, 332; OLG Bremen MDR 1960, 495; OLG Hamm ZfS 1996, 6 f.; Staudinger/Belling/Eberl-Borge, BGB, 14. Aufl., § 831 Rz. 60, 66).
  • OLG Jena, 01.09.2016 - 4 U 895/15

    Stützmauer durch Straßenbauarbeiten beschädigt? Nachbar muss Kausalität beweisen!

    Die Streithelferinnen sind nicht als Verrichtungsgehilfen der Beklagten tätig geworden; es mangelt an einer Weisungsgebundenheit des selbständigen Bauunternehmens/Ingenieurbüros (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2001, Az.: V ZR 389/99; OLG Jena, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 U 35/09, S. 6; OLG Jena, Urteil vom 18.08.2004, Az.: 2 U 143/04; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 4 U 143/05; OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.2003, Az.: 5 U 18/03; OLG Brandenburg, Urteil vom 20.06.2001, Az.: 13 U 7/01).
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 9 U 133/08

    Fahrrad; Unfall; Bote; Verrichtungsgehilfe

    Der Beklagte zu 1) handelte vergleichbar einem selbstständigen Subunternehmer oder sonstigen Handwerker, der regelmäßig nicht als Verrichtungsgehilfen des Hauptunternehmers angesehen wird (BGH NJW 1994, 2756; OLG Stuttgart, VersR 2002, 587; Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 831 Rn. 12; Haag, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 17. Kap. Rn. 5), selbst wenn sich der Prinzipal eine Oberaufsicht bei der Durchführung der Tätigkeit vorbehalten hat (OLG Brandenburg, VersR 2003, 215).
  • LG Münster, 09.01.2020 - 8 O 371/17
    Dies ist in Bezug auf Erntegut auf einem Pachtgrundstück für den Landwirt der Fall (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 20.06.2001 - 13 U 7/01 = VersR 2003, 215).
  • LG Frankfurt/Main, 14.04.2014 - 14 O 134/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - abgestürzte Bauteile einer Containeranlage

    Nach der ständigen Rechtsprechung erst des Reichsgerichtes, dann des Bundesgerichtshofes, sind selbständige Bauunternehmer und Handwerker in aller Regel bereits deshalb keine Verrichtungsgehilfen des Bauherrn, weil sie typischerweise nicht in einem solchen Maße dessen Weisungen unterworfen sind, wie es § 831 BGB erfordert (OLG Brandenburg ZfS 2002, 332, Rn. 29, m.w.N.).
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   OLG Celle, 22.03.2001 - 13 U 7/01   

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OLG Celle, Entscheidung vom 22.03.2001 - 13 U 7/01 (https://dejure.org/2001,36289)
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